top of page


Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei den Abendveranstaltung am Einlass einen Party-Pass oder eine Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel"), sowie ihren Personalausweis vorlegen. Bei Vorlage einer Erziehungsbeauftragung muss sich zusätzlich die volljährig Begleitperson ausweisen.
Jugendliche mit Party-Pass müssen das Festzelt bis 24:00 Uhr verlassen, Jugendliche in Begleitung einer volljährigen Begleitperson mit Erziehungsbeauftragung dürfen bis zum Ende der Veranstaltung im Festzelt bleiben.
​
Besuchen die Jugendlichen die Veranstaltung in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, benötigen sie neben ihrem Personalausweis keine weiteren Dokumente und dürfen ebenfalls bis zum Ende der Veranstaltung im Festzelt bleiben.
bottom of page